Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit nach dem BEEG

Der Kreis Steinfurt ist für alle 24 Kommunen im Kreisgebiet zuständig, die Aufgabe nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu betreuen. Hierzu gehören die Gewährung von Elterngeld ebenso wie die Beratung über Elterngeld und Elternzeit von Berechtigten und Arbeitgebern. 

Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird ein Teil des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit aus den letzten zwölf Monaten vor Geburt bzw. vor der Mutterschutzfrist. Bei Selbständigen ist ein abweichender Zeitraum möglich. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 € und maximal in Höhe von 1.800 € gewährt.

Sofern Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei Ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Auf Elternzeit besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneher bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes.

Sofern Sie Unterlagen einreichen möchten, können Sie diese per E-Mail als PDF-Datei an die allgemeine E-Mail-Adresse Elterngeld@kreis-steinfurt.de oder direkt an die E-Mail-Adresse Ihrer Sachbearbeiterin/Ihres Sachbearbeiters (siehe Tabelle) übersenden. Alternativ können Sie die Dokumente auf dem Postweg zusenden. Bitte denken Sie daran, Ihr Geschäftszeichen mit anzugeben.

Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt aktuell fünf Wochen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir abzusehen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.

Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner

Familienname 
des Kindes

Zimmer

Telefon

Frau Scholz

A - Am und V - Z

A 259

02551/69 24 56

Frau Averbeck

An - C

A 259

02551/69 24 55

Frau Werner

D - Gem

A 261

02551/69 24 58

Frau Ruschinzik

Grb - J

A 259

02551/69 24 51

Frau Jasper

K - L

A 261

02551/69 24 57

Herr Hummelt

M - N

A 262

02551/69 24 50

Frau Wüller

O - R und Gen - Gra

A 262

02551/69 24 52

Frau Kaszynski

S - U

A 260

02551/69 24 54


Widersprüche
Ordnungswidrigkeiten

Familienname 
des Kindes



Herr Ostkotte


A - L

A 263


02551/69 24 53


Herr Hummelt


M - Z


A 262



02551/69 24 50

Online-Antragstellung

Vorträge zum Elterngeld und zur Elternzeit

Links

Arbeitsgruppenleitung

Lukas Ostkotte  

Tel.: 02551/69-2453
E-Mail: lukas.ostkotte@kreis-steinfurt.de

Postadresse

Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt

Elterngeld@kreis-steinfurt.de

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.